Der Vereinsvorstand wird alle 2 Jahre in der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) gewählt. Diese findet immer im 1. Quartal des Folgejahres statt. Nach § 8 der Vereinssatzung besitzt jedes Mitglied nach Vollendung des 16. Lebensjahres das Stimm- und Vorschlagsrecht. Nach dem 18. Lebensjahr ist jedes Mitglied für Organe des Vereins mit Ausnahme des Jugendvertreters (Wahl bereits vorher möglich) wählbar. Der jetzige Vorstand wurde in der Jahreshauptversammlung am 11. März 2022 für 2 Jahre gewählt.